Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ahead Care GmbH

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Kaufverträge, Mietverträge und sonstige vertragliche Vereinbarungen und Leistungen der Ahead Care GmbH („Ahead Care“) gegenüber einem Unternehmer i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB („Kunde“) (Ahead Care und Kunde zusammen die „Parteien“ und jeweils die „Partei“).

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Einkaufs-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Kunden werden von Ahead Care nicht anerkannt, auch wenn Ahead Care diesen nicht ausdrücklich widersprochen oder Lieferungen oder sonstige Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.3 Individualvertragliche Regelungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor den Regelungen dieser AGB.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt erst durch eine Annahme, Auftrags- oder Bestellbestätigung von Ahead Care in Textform zustande, soweit aufgrund Gesetz oder vertraglicher Vereinbarung kein strengeres Formerfordernis greift.

2.2 Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern keine abweichende vertragliche Regelung besteht, ist Ahead Care berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von einem (1) Monat nach seinem Zugang anzunehmen.

2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

2.4 Angaben von Ahead Care in öffentlichen Äußerungen, Prospekten oder der Werbung geben Annäherungswerte wieder. Sie sind für Ahead Care unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich gegenüber dem Kunden in Textform bestätigt bzw. vereinbart werden.

2.5 Nach Vertragsschluss notwendig werdende, von Ahead Care nicht wider Treu und Glauben herbeigeführte Änderungen des Vertragsgegenstands aufgrund technischer Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

2.6 Ahead Care ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf ein mit Ahead Care verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf einen Rechtsnachfolger im Rahmen einer Umstrukturierung, Verschmelzung, Ausgliederung oder eines Unternehmensverkaufs zu übertragen. Hierüber wird der Kunde in Textform informiert.

3. Zurverfügungstellung von Unterlagen und Vertraulichkeit

3.1 Der Kunde haftet für die Richtigkeit von ihm zu liefernden Unterlagen und Informationen. Bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den Kunden, behält sich Ahead Care die Einrede des nicht erfüllten Vertrags und sonstige Rechte vor.

3.2 Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und lediglich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu verwenden. Für den Zweck dieser Bestimmung gelten als vertrauliche Informationen alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind.

3.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, soweit eine Partei oder ihre Beauftragten aufgrund zwingenden Rechts oder der vollziehbaren Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung von Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall wird die jeweilige Partei die andere Partei hierüber informieren und in Abstimmung miteinander alle notwendigen und rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, um die Offenlegung zu vermeiden oder eine möglichst vertrauliche Behandlung sicherzustellen.

3.4 Die Vertraulichkeit gilt ferner nicht für die Offenlegung gegenüber zur beruflichen Verschwiegenheit Verpflichteten sowie gegenüber Mitarbeitern und Vertragspartnern, welche die Informationen für die Vorbereitung und Durchführung des Geschäfts benötigen, sofern sie zuvor einer gleichwertigen Vertraulichkeit verpflichtet worden sind.

3.5 Ahead Care ist berechtigt, vertrauliche Informationen Investoren oder Finanzierungspartnern zugänglich zu machen, soweit diese die vertraulichen Informationen vernünftigerweise benötigen und ihrerseits einer mindestens gleichwertigen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.

4. Lieferung, Lieferfristen und Liefertermine

4.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftrags- oder Bestellbestätigung von Ahead Care maßgebend.

4.2 Ahead Care ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit die Teillieferung für den Kunden zumutbar ist. Teillieferungen werden getrennt in Rechnung gestellt und unabhängig von der noch ausstehenden Lieferung zur Zahlung fällig.

4.3 Lieferfristen oder Lieferzeiträume bzw. -termine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform vereinbart sind. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Bei nachträglich vereinbarten Änderungen des Auftrags verlängern oder verschieben sich die Lieferfristen oder Lieferzeiträume bzw. -termine entsprechend.

4.4 Eine Lieferfrist, ein Lieferzeitraum oder ein Liefertermin verlängert bzw. verschiebt sich insbesondere um die Dauer der Verzögerung,

4.4.1 wenn die für die Ausführung erforderlichen Informations- und Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht erfolgen;

4.4.2 wenn Ahead Care an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, von Ahead Care nicht zu vertretende Umstände gehindert wird, insbesondere durch Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Pandemien, Cyberangriffe, Lieferkettenstörungen oder vergleichbare Ereignisse. Die betroffene Partei wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren.

4.5 Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird Ahead Care von der Lieferverpflichtung frei. Ahead Care ist in diesen Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Vorliegen vorgenannter Ereignisse teilt Ahead Care dem Kunden unverzüglich mit.

4.6 Ahead Care ist bei ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern Ahead Care das Lieferhindernis nicht zu vertreten hat.

4.7 Dauert eine Lieferverzögerung aus Gründen, die Ahead Care nicht zu vertreten hat, länger als drei (3) Monate, sind die Parteien verpflichtet, die Konditionen des Vertrages nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der geänderten Umstände neu zu verhandeln. Können sich die Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf einen für beide Seiten zufriedenstellenden neuen Vertrag einigen, sind beide Parteien ohne weitere Friststellung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, kann Ahead Care den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt verlangen. Soweit die Voraussetzungen von Satz 1 vorliegen, geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

4.9 Stornierungen durch den Kunden sind nur bei vertraglicher Regelung oder mit Zustimmung in Textform seitens Ahead Care möglich. Ahead Care kann Ersatz der bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Aufwendungen sowie der bereits erbrachten Leistungen verlangen.

5. Verpackung und Transport

5.1 Der Versand der Ware erfolgt nach Wahl von Ahead Care. Ahead Care ist nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Sofern der Kunde eine Transportversicherung wünscht, wird Ahead Care für die Lieferung eine solche abschließen. Der Kunde hat die hierdurch anfallenden Kosten zu tragen.

5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.

5.3 Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben im Rahmen der Lieferungen hat der Kunde zu tragen.

6. Mängelrüge und Gewährleistung

6.1 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen, insbesondere hinsichtlich Menge (Vollständigkeit) und Beschaffenheit (Mängelfreiheit). Rügen hat der Besteller unverzüglich, bei offensichtlichen Mängeln jedoch spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Ablieferung in Textform gegenüber Ahead Care zu erheben. Bei versteckten Mängeln, die nicht im Rahmen einer üblichen oder zumutbaren Eingangskontrolle festgestellt werden können, gilt die Rügepflicht ab Erkennbarkeit des Mangels. Erfolgt innerhalb der vorgenannten Fristen durch den Kunden keine Rüge, gilt die Ware als vertragsgemäß. Zum Zwecke der Nacherfüllung werden transportbedingte Kosten von Ahead Care nach den gesetzlichen Regeln getragen, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt.

6.2 Liegt ein Mangel vor, so hat Ahead Care die Wahl, den Mangel zu beseitigen oder gegen Rücksendung der beanstandeten Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen.

6.3 In der bloßen Durchführung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung liegt kein Anerkenntnis des Bestehens des Mangels. Soweit durch die Nacherfüllung die Verjährung neu beginnt, gilt dies nur für das jeweilige mangelhafte Produkt, nicht aber für die übrigen Produkte.

6.4 Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind oder die Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Kunde nach eigener Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bleiben nach Maßgabe von Ziff. 7 unberührt.

6.5 Ansprüche wegen eines Mangels bestehen nicht bei natürlichem Verschleiß, sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Kunden bzw. Anwender, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, elektronischer oder elektrischer Einflüsse oder gleichartiger Tatbestände entstehen.

6.6 Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von Ahead Care, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Verjährungsfristen vorsieht. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

7. Haftung

7.1 Ahead Care haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Ahead Care, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

7.2 Ferner haftet Ahead Care für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet Ahead Care jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

7.3 Die gesetzliche Haftung von Ahead Care bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, wegen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

7.4 Ahead Care haftet nicht in Fällen höherer Gewalt und bei Umständen im Einflussbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen oder System- oder Serverstörungen bei Kunden bzw. Anwendern).

7.5 Soweit gesetzlich zulässig haftet Ahead Care nur für Eigenschaften und Leistungen, welche in den jeweiligen Produkt- oder Leistungsbeschreibungen ausgeführt sind oder der Natur der gelieferten Sache nach zwingend vorauszusetzen sind (nicht aber z.B. für die notwendige Infrastruktur des Kunden).

7.6 Für Mietverträge wird die verschuldensunabhängige Haftung von Ahead Care für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen. Die Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Wenn keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zu begleichen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichartigen Zahlungsaufforderung beglichen werden.

8.2 Sofern Zahlungsbedingungen aus innerhalb von zwei Jahren getätigten Geschäften von Seiten des Kunden nicht eingehalten worden sind, ist Ahead Care berechtigt, den Kunden nur gegen Vorauskasse zu beliefern.

8.3 Bei Zahlungsverzug – auch im Falle der Stundung – ist Ahead Care berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt Ahead Care vorbehalten; die Verzugspauschale wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung (z. B. Rechtsanwaltsgebühren) begründet ist.

8.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von Ahead Care anerkannt oder entscheidungsreif sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis.

8.5 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von Ahead Care auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist Ahead Care nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

9. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

9.1 Ahead Care behält sich das Eigentum an verkaufter Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor (Vorbehaltsware).

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

9.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt er Ahead Care bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Ahead Care nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Ahead Care, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; Ahead Care verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.

9.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für Ahead Care vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwirbt Ahead Care das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen.

9.5 Bei Mietverträgen bleibt Ahead Care während der gesamten Vertragslaufzeit uneingeschränkter Eigentümer der Mietsache.

9.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Ahead Care nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung (sofern nicht gesetzlich entbehrlich) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Vorbehaltsware bzw. Mietsache herauszuverlangen. Im Herausgabeverlangen der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Ahead Care erklärt dies ausdrücklich in Textform. Ahead Care ist nach Rücknahme der Ware zu deren freihändiger Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

9.7 Der Kunde ist verpflichtet, Ahead Care unverzüglich in Textform anzuzeigen, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware, die Mietsachen oder die Ahead Care abgetretenen Forderungen zugreifen (z. B. durch Pfändung oder Beschlagnahme).

9.8 Befindet sich die Ware außerhalb Deutschlands, ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und sämtliche gesetzlich erforderlichen Dokumente auszustellen, damit der Eigentumsvorbehalt oder ein entsprechendes Sicherungsrecht nach dem jeweiligen lokalen Recht wirksam wird und bleibt.

9.9 Übersteigt der realisierbare Wert der Ahead Care eingeräumten Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % wird Ahead Care auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von Ahead Care in dem Umfange freigeben, in dem der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

10.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten. Hierzu zählen insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie, soweit einschlägig, sonstige zwingend anwendbare nationale oder internationale Datenschutzgesetze am jeweiligen Leistungs-, Nutzungs- oder Verarbeitungsort.

10.2 Soweit Ahead Care im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

10.3 Einzelheiten zu Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, zu den Kategorien personenbezogener Daten, den Kategorien betroffener Personen, den technischen und organisatorischen Maßnahmen, den Unterauftragsverarbeitern, den Verarbeitungsorten, den Lösch- und Rückgabepflichten sowie den Weisungs- und Kontrollrechten des Kunden werden im Vertrag zur Auftragsverarbeitung und dessen Anlagen geregelt.

10.4 Der Kunde bleibt, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt, für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der Produkte und Leistungen von Ahead Care verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Prüfung und Sicherstellung der erforderlichen Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Einwilligungen, Berechtigungen, Interessenabwägungen und sonstigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gegenüber den jeweils betroffenen Personen.

10.5 Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten nur im jeweils erforderlichen Umfang in das System eingegeben oder über das System verarbeitet werden. Soweit die Systemkonfiguration dies zulässt, sollen identifizierende Angaben vermieden oder durch pseudonyme Kennungen ersetzt werden.

10.6 Ahead Care verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung ausschließlich nach Maßgabe der dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit Ahead Care nicht durch zwingendes Recht zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet ist.

10.7 Verarbeitungen, bei denen Ahead Care aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder für eigene, selbst bestimmte Zwecke als eigenständig Verantwortlicher handelt, werden nicht durch diese AGB geregelt, soweit sie nicht ausdrücklich Gegenstand des Vertrags sind. Dies kann insbesondere Verarbeitungen zur Vertragsverwaltung, Rechnungsstellung, Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, Abwehr und Geltendmachung von Rechtsansprüchen sowie zur Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Pflichten betreffen.

10.8 Eine Nutzung personenbezogener Daten des Kunden für eigene Produktentwicklung, Forschung, Training von KI-Modellen, Werbung, Benchmarking oder vergleichbare eigene Zwecke von Ahead Care erfolgt nicht, soweit hierfür keine gesonderte Vereinbarung und keine eigenständige datenschutzrechtliche Grundlage besteht. Dies gilt nicht für die Verarbeitung tatsächlich anonymisierter Daten, soweit diese keinen Personenbezug mehr aufweisen.

10.9 Soweit personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, zugänglich gemacht oder übermittelt werden, stellen die Parteien sicher, dass die hierfür jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für etwaige Anforderungen an Drittlandübermittlungen, geeignete Garantien, Genehmigungen, Informationspflichten oder sonstige gesetzliche Voraussetzungen.

10.10 Ahead Care trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere zur Wahrung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie sonstigen datenschutzbezogenen Vertragsunterlagen.

10.11 Der Kunde ist für die Verwaltung, Vergabe und Überprüfung der auf seiner Seite eingerichteten Benutzerkonten, Rollen, Berechtigungen und Zugriffe verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

10.12 Die Parteien werden einander im erforderlichen Umfang unterstützen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher datenschutzrechtlicher Pflichten, zur Bearbeitung von Betroffenenanfragen, zur Behandlung von Datenschutzvorfällen oder zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Einzelheiten hierzu werden im Vertrag zur Auftragsverarbeitung geregelt.

10.13 Ergänzend gelten, soweit einschlägig, die jeweils anwendbaren Datenschutzhinweise, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen, eine gegebenenfalls bereitgestellte Datenschutz-Folgenabschätzung sowie sonstige datenschutzbezogene Vertragsunterlagen von Ahead Care.

10.14 Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gehen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag die Regelungen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung vor.

11. Besondere Regelungen für Mietverträge

11.1 Soweit Gegenstand des Vertrags die mietweise Überlassung von Produkten oder Systembestandteilen ist, kann die Mietsache insbesondere moio Sensormodule, moio Ladegeräte, Softwarezugänge sowie sonstiges Zubehör umfassen. Ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien, insbesondere Pflaster und Textilien, die für das Tragen von Sensoren vorgesehen sind, soweit diese nicht ausdrücklich als Mietsache vereinbart wurden.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig, schonend und ausschließlich vertragsgemäß sowie nach Maßgabe der jeweiligen Produkt-, Nutzungs-, Sicherheits- und Gebrauchsinformationen zu verwenden. Der Kunde hat die Mietsache vor Verlust, Beschädigung, unbefugtem Zugriff und Diebstahl angemessen zu schützen.

11.3 Der Kunde trägt die Kosten für normale Abnutzung, Verbrauchsmaterialien, unsachgemäße Nutzung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der Mietsache, soweit nicht individualvertraglich abweichend vereinbart. Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln sowie etwaige ausdrücklich eingeräumte Garantien bleiben unberührt. Eine Garantie besteht nur, soweit sie von Ahead Care ausdrücklich eingeräumt wurde; Inhalt und Umfang richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen. Eine Garantie wird insbesondere nicht für Schäden übernommen, die auf natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Verwendung, Reparaturversuchen in Eigenregie, Modifizierungen, Gewalteinwirkung, Nachlässigkeit, Missbrauch, Missachtung von Herstelleranweisungen, unsachgemäßer Lagerung, unsachgemäßem Transport oder unsachgemäßer Reinigung beruhen. Verbrauchsmaterialien und Zubehör sind von einer Garantie nur umfasst, soweit dies ausdrücklich angegeben ist.

11.4 Ahead Care stellt während der Vertragslaufzeit Softwareupdates zur Verfügung, soweit diese für den vertragsgemäßen Betrieb, zur Fehlerbehebung, zur Sicherheit, zur technischen Weiterentwicklung oder zur Erweiterung des Funktionsumfangs vorgesehen sind. Der Kunde ist verpflichtet, solche Updates zu akzeptieren, soweit sie für den sicheren, ordnungsgemäßen oder weiterentwickelten Betrieb der Produkte und Leistungen erforderlich oder zweckmäßig sind.

11.5 Ahead Care ist nicht verpflichtet, frühere Softwareversionen, Funktionsstände oder Systemversionen dauerhaft vorzuhalten, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Änderungen, Updates und Weiterentwicklungen sind zulässig, sofern sie den vertragsgemäßen Gebrauch nicht unzumutbar beeinträchtigen.

11.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietsache ohne vorherige Zustimmung von Ahead Care in Textform an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verleihen, zu veräußern, zu verpfänden, sicherungszuübereignen oder sonst einem Dritten die Nutzung zu ermöglichen. Dies gilt nicht für eine vertragsgemäße Nutzung innerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks.

11.7 Nach Beendigung des Mietvertrags ist der Kunde verpflichtet, die Mietsache einschließlich sämtlichen Zubehörs innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen vollständig, funktionsfähig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand an Ahead Care zurückzugeben, soweit nicht abweichend vereinbart. Die Kosten und das Risiko der Rücksendung trägt der Kunde.

11.8 Gibt der Kunde die Mietsache nach Ablauf der Rückgabefrist nicht zurück, ist Ahead Care berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung eine taggenau berechnete Nutzungsentschädigung zu verlangen. Die Nutzungsentschädigung beträgt für jeden Kalendertag der Vorenthaltung 1/365 der auf ein Jahr hochgerechneten zuletzt vereinbarten monatlichen Miete. Maßgeblich ist die Anzahl der Kalendertage, an denen die Mietsache nach Ablauf der Rückgabefrist nicht an Ahead Care zurückgegeben wurde. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

12. Software, digitale Bestandteile, Endbenutzer-Lizenzverträge (EULA) und Nutzungsrechte

12.1 Die Produkte und Leistungen von Ahead Care können Software, Firmware, Apps, Webportale, Schnittstellen, SaaS-Komponenten, technische Dokumentationen, Gebrauchsanweisungen, Benutzeroberflächen, Konfigurationen und sonstige digitale Bestandteile enthalten.

12.2 Soweit für einzelne Apps, Softwarebestandteile, Portale oder digitale Dienste ein gesonderter Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) oder gesonderte Nutzungsbedingungen gelten, gelten diese Regelungen ergänzend. Bei Widersprüchen gehen dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) bzw. diese Nutzungsbedingungen hinsichtlich der konkreten Nutzung der jeweiligen App, Software oder digitalen Dienste diesen AGB vor, sofern dort nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

12.3 Soweit dem Kunden Software oder sonstige digitale Bestandteile überlassen oder zugänglich gemacht werden, erhält der Kunde vorbehaltlich abweichender Regelungen in einem gesonderten Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) bzw. gesonderten Nutzungsbedingungen für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht ist auf die vertragsgemäße Nutzung der Produkte und Leistungen von Ahead Care beschränkt.

12.4 Die Nutzung der Software und sonstiger digitaler Bestandteile ist nur im vertraglich vereinbarten Umfang zulässig. Eine Nutzung durch autorisierte Nutzer oder sonstige vom Kunden eingebundene Personen ist zulässig, soweit sie innerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks erfolgt.

12.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Software, Firmware, Apps, Webportale, Schnittstellen oder sonstige digitale Bestandteile zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verändern, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verleihen, weiterzugeben, unterzulizenzieren oder Dritten in sonstiger Weise zugänglich zu machen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt, in einem gesonderten Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) bzw. gesonderten Nutzungsbedingungen gestattet oder ausdrücklich in Textform durch Ahead Care freigegeben ist.

12.6 Der Kunde darf technische Dokumentationen, Gebrauchsanweisungen und sonstige von Ahead Care bereitgestellte Unterlagen nur im Rahmen des Vertrags und nur für den vertragsgemäßen Betrieb der Produkte und Leistungen nutzen. Eine Vervielfältigung ist nur zulässig, soweit sie für die interne vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe oder Bearbeitung bedarf der vorherigen Zustimmung von Ahead Care in Textform.

12.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, Schutzvermerke, Urheberrechtsvermerke, Markenhinweise, Seriennummern, technische Kennzeichnungen oder sonstige Hinweise auf Rechte von Ahead Care oder Dritten zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen.

12.8 Ahead Care ist berechtigt, Software, Firmware, Apps, Webportale, Schnittstellen und sonstige digitale Bestandteile während der Vertragslaufzeit durch Updates, Patches, Upgrades oder sonstige neue Versionen zu ändern, zu aktualisieren, zu ergänzen oder weiterzuentwickeln. Dies umfasst insbesondere Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates, technische Verbesserungen, Anpassungen an rechtliche oder regulatorische Anforderungen sowie die Ergänzung, Änderung oder Weiterentwicklung von Funktionen.

12.9 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die dauerhafte Bereitstellung, Wiederherstellung oder Unterstützung bestimmter früherer Software-, Firmware-, App-, Portal-, Schnittstellen- oder Systemversionen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Ahead Care wird bei Änderungen den vertragsgemäßen Nutzungszweck angemessen berücksichtigen.

13. Geistiges Eigentum, Marken, Exportkontrolle und Sanktionen

13.1 Sämtliche Rechte an Marken, Unternehmenskennzeichen, Produktbezeichnungen, Software, Firmware, Apps, Benutzeroberflächen, technischen Zeichnungen, Gebrauchsanweisungen, Dokumentationen, Sensor-Designs, Know-how, Konzepten, Datenmodellen und sonstigen geschützten oder schutzfähigen Inhalten verbleiben ausschließlich bei Ahead Care oder den jeweiligen Rechteinhabern.

13.2 Dies gilt insbesondere für die Marken und Kennzeichen moio und moio.care sowie für Produkt-, System- und Komponentenbezeichnungen mit dem Bestandteil „moio“, unabhängig davon, ob diese im Einzelfall als Marke eingetragen sind oder anderweitig geschützt werden.

13.3 Durch den Vertrag erwirbt der Kunde keine Rechte an Marken, Produktnamen, Designs, Software, Dokumentationen, technischen Zeichnungen, Know-how oder sonstigem geistigen Eigentum von Ahead Care, soweit ihm solche Rechte nicht ausdrücklich in diesen AGB oder individualvertraglich eingeräumt werden.

13.4 Der Kunde darf Marken, Produktnamen, Logos oder sonstige Kennzeichen von Ahead Care nur mit vorheriger Zustimmung von Ahead Care in Textform in eigenen Materialien, Veröffentlichungen, Präsentationen, Werbemitteln oder sonstigen öffentlichen Darstellungen verwenden.

13.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren exportkontroll-, sanktions- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dies gilt insbesondere bei Lieferungen, Nutzung, Weitergabe, Zugriff oder Support außerhalb Deutschlands oder außerhalb der Europäischen Union.

13.6 Ahead Care ist berechtigt, Lieferungen, Leistungen, Softwarezugänge, Supportleistungen, Updates oder sonstige Vertragspflichten ganz oder teilweise zu verweigern, auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit deren Durchführung nach Einschätzung von Ahead Care gegen exportkontroll-, sanktions- oder außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften verstoßen könnte, einer Genehmigung bedarf oder mit einem erheblichen rechtlichen oder regulatorischen Risiko verbunden ist.

13.7 Der Kunde sichert zu, die Produkte, Software, Technologie, Dokumentationen und sonstigen Leistungen von Ahead Care nicht an Personen, Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen, Länder oder Gebiete weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen, sofern diese von Sanktionen, Embargos, Exportbeschränkungen oder sonstigen außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen betroffen sind.

13.8 Der Kunde wird Ahead Care unverzüglich in Textform informieren, wenn ihm Umstände bekannt werden, die eine exportkontroll-, sanktions- oder außenwirtschaftsrechtliche Relevanz haben können. Der Kunde stellt Ahead Care auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten und Aufwendungen frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

14. Auslegung, anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 „Werktag“ im Sinne dieser AGB ist jeder Kalendertag mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am Sitz von Ahead Care.

14.2 Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Ahead Care und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.3 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Ahead Care (Erlangen). Ahead Care ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem oder geschäftlichem Gerichtsstand zu verklagen.

15. Salvatorische Klausel

15.1 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser AGB oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Die Parteien werden prüfen, ob eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung vereinbart werden kann.